Schule und Kultur

Zusammenarbeit zwischen Schule und KünstlerInnen
Leitfaden für Projektanträge

Nächste Antragsabgabe: 12.01.2011

Allgemeines:
Zweimal im Jahr wird über die Mittelvergabe für die Zusammenarbeit zwischen KünstlerInnen und Schulen entschieden. Es werden kurzfristige Vorhaben durch finanzielle Zuschüsse unterstützt (keine Infrastruktur). Für die Teilhabe an einer entsprechenden Förderung müssen Sie einen Zuwendungsantrag erstellen.
Bitte nutzen Sie das Antragsformular auf dieserer Website:

Antragsformular Projektfonds Neukölln (pdf)

Formlose Anträge werden nicht berücksichtigt. Einsendeschluss für die Zuwendungsanträge ist jedes Jahr: Mitte Dezember bzw. Anfang Juni. Die Auswahl der eingereichten Projekte erfolgt in einer Jury, die sich aus einer Lehrerin/einem Lehrer, einer Künstlerin/einem Künstler und einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter des Kulturamtes Neukölln zusammensetzt.

Formale Voraussetzungen:
Alle Anträge, die von Künstlern in Zusammenarbeit mit Neuköllner Kitas, Schulen und Jugendzentren gestellt werden, können beim Kulturamt eingereicht werden. Die KünstlerInnen können aus allen gestalterischen Bereichen kommen. Antragsteller können nicht die Schulen selbst sein, sondern die Künstlerin/der Künstler, ein Eltern- oder Förderverein oder ein Person Ihres Vertrauens. Anträge können nur für konkrete und zeitlich begrenzte Projekte gestellt werden. Die Dauer des Projekts darf 1 Schulhalbjahr nicht überschreiten. Es muss eine klare inhaltliche Abgrenzung zu Schul-AGs deutlich werden.

Die Projekte sollen nach Möglichkeit in den Unterricht eingebunden werden. Sie werden gemeinsam von LehrerIn und KünstlerIn gestaltet und durchgeführt, so dass für ihr Gelingen LeherIn und KünstlerIn gleichermaßen verantwortlich sind.

Antragsstellung:
Projektanträge orientieren sich bitte an folgenden Vorgaben, damit sie Berücksichtigung finden können: Bestätigung des Antrags auf seine Richtigkeit durch den/die teilnehmende/n LehrerIn der kooperierenden Schule und durch die/den KünstlerIn; Fristgerechter Eingang des Antrags (persönliche Abgabe im Kulturamt bis 16:00 Uhr oder Poststempel); vierfache Ausfertigung in Papierform direkt an das Kulturamt Neukölln.
Bitte legen Sie eine/n AnsprechpartnerIn für das Projekt fest und geben ausschließlich dessen/deren Kontaktdaten an.
Schlüsseln Sie den Finanzplan bitte so auf, dass daraus hervorgeht, wer was wann mit wem wie lange macht und was genau dafür an Material benötigt wird. Bitte beachten Sie, dass aus dem Finanzplan die Stundenanzahl der beantragten Honorare hervorgeht. Der maximale Stundensatz beträgt 25,00 €. Vor- und Nachbereitungszeit sowie eine Koordinationsstelle können im Rahmen des Honorars nicht gefördert werden, lediglich die Zeit, in der direkt mit den Schülern gearbeitet wird.
Zusätzlich zu dem vorgegebenen Formular können Sie noch maximal zwei Seiten weitere Informationen über das beantragte Projekt anfügen. In diesen Seiten sollte z.B. ein Ablauf- bzw. Zeitplan des Projektes enthalten sein. Arbeiten Sie mit mehr als einem/r KünstlerIn pro 15 Kinder bitten wir Sie, dies ebenfalls in den zwei zusätzlichen Seiten zu begründen.


Weitere Voraussetzungen im Falle einer Projektbewilligung:

Wir möchten uns nicht nur anhand der Projektbeschreibung ein Bild von den einzelnen Projekten machen, sondern sie auch für uns lebendig werden lassen. Infolgedessen haben wir ein großes Interesse die beteiligten SchülerInnen, LehrerInnen und KünstlerInnen kennen zu lernen und einen Eindruck von den Projekten im Verlauf zu gewinnen. Daher würden wir uns freuen, wenn Sie uns einen Termin Ihrer Wahl nennen würden, zu dem wir Sie während Ihrer Zusammenarbeit besuchen dürfen. Ferner ist es uns eine Herzensangelegenheit allen ProjektteilnehmerInnen die Möglichkeit zum Austausch ihrer persönlichen Erfahrungen zu geben. Dazu möchten wir nach Projektabschluss alle teilnehmenden LehrerInnen und KünstlerInnen zu einer informellen Runde zu Kaffee und Kuchen einladen. In diesem Rahmen werden die verschiedenen Projekte kurz vorgestellt, sie können untereinander ins Gespräch kommen und sich mit Fragen an die Jury und das Kulturamt wenden.
Die Auszahlung der Zuwendungsmittel erfolgt nur nach Unterzeichnung einer Einverständniserklärung über den Inhalt des Bewilligungsbescheides. Nach Durchführung des Projektes muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden – bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Die Zuwendung ist wie im Finanzplan ausgewiesen zweckgebunden. Falls Ihr Projekt zusätzlich durch andere Mittel gefördert wird, bitten wir Sie, dies uns anzugeben. In offiziellen Schriftstücken sollen das Logo des Kulturamtes und das des Bezirksamtes enthalten sein oder schriftlich auf die erfolgte Förderung hingewiesen werden.

Weitere Informationen unter:

E-Mail: bettina.busse@bezirksamt-neukoelln.de
In vierfacher Ausfertigung sind die Anträge zu richten an:


Bezirksamt Neukölln von Berlin
Abteilung Bildung Schule Kultur und Sport
Amt für Kultur und Bibliotheken
Kulturamt
Bettina Busse
Karl-Marx-Straße 141
12043 Berlin