Dezentrale Kulturarbeit

Leitfaden für Projektanträge
Dezentrale Kulturarbeit und 48-Stunden-Neukölln

Nächste Antragsabgabe: 31.01.2011

Vorrangig gefördert werden sollen Projekte, die

1. im Bezirk entwickelt worden sind, d. h. Kulturimporte werden nur in Einzelfällen berücksichtigt.

2. von in Neukölln entstandenen und überwiegend ansässigen Künstlergruppen initiiert wurden; auch solche, die noch nicht den Kriterien der Freie-Gruppen-Förderung von SenKult entsprechen, die aber aufgrund der Voraussetzungen der Beteiligten professionelle Leistungen erwarten lassen.

3. in Neukölln aktive Laienkulturgruppen fördern und ihr Weiterbestehen absichern helfen.

4. vorrangig kulturelle Prozesse initiieren und nicht nur fertige Produkte präsentieren wollen.

5. in Kooperation mehrerer Gruppen, Künstler bzw. Institutionen entstehen bzw. diese miteinander vernetzen.

6. unterschiedliche Bevölkerungsgruppen einbeziehen und in besonderer Weise benachteiligte, an den Rand gedrängte und wenig mobile Bevölkerungsgruppen berücksichtigt.

7. kulturelle Aktivitäten anregen bzw. den Umgang mit Kunst fördern.

8. auf Multikulturalität sowohl in der Produktion wie in der Rezeption abzielen.

9. in kulturell benachteiligten Regionen Neuköllns neue Akzente setzen wollen.

10. sich auf Neuköllner Lebensrealität beziehen bzw. die Aufarbeitung von Neukölln-Geschichte zum Inhalt haben.

 

Förderung

Es werden Zuschüsse im Rahmen von Projektförderungen gewährt. Die Höhe und Zusammensetzung der jeweiligen Förderung ist abhängig vom konkreten Projekt, der quantitativ und qualitativ zu berücksichtigen Antragslage insgesamt und der zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel im betreffenden Haushaltsjahr. Da keine Höchstfördersumme festgelegt ist, bitten wir um eine ehrliche Einschätzung der Fördersumme, die für die Durchführung des Projektes tatsächlich notwendig ist. Damit Sie eine Einschätzung des ungefähren finanziellen Rahmens bekommen, können Sie hier eine Liste der im letzten Jahr geförderten Projekte einsehen.
Finanziert werden überwiegend Sachmittel oder Honorare von Dritten. Nicht übernommen werden Künstlerstipendien und Werkaufträge, sich wiederholende Workshops oder Seminare, laufende Mietkosten und der Kauf von Geräten. Institutionelle Förderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Über die Vergabe der Förderungen entscheidet eine ehrenamtliche Jury, die sich aus Kulturmultiplikatoren unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppierungen zusammensetzt.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.


Formale Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Einzelkünstler/innen, Kulturgruppen, Vereine, Initiativen oder Projektgruppen, die ihren Schwerpunkt im Bezirk Neukölln haben, bzw. deren Projektergebnisse im Bezirk Neukölln gezeigt werden sollen. Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die fristgerecht im Kulturamt Neukölln eingereicht werden. Bei persönlicher Abgabe gilt der Eingangsstempel des Kulturamtes, bei Zusendung per Post gilt der Poststempel.


Antragsstellung

Der Antrag sollte mindestens in der Schriftgröße 11verfasst werden und muss folgende Unterlagen beinhalten:

  •  Das ausgefüllte Deckblatt, das Sie hier herunterladen können. (Bitte nur "48 Stunden Neukölln" ankreuzen, wenn der Schwerpunkt des Projektes die Teilnahme am Festival ist)
  • Eine Projektbeschreibung, aus der hervorgeht, wer was wann und wo als Projekt mit konkretem Bezug zum Bezirk Neukölln realisieren möchte (max. 1 Seite).
  • Ein Finanzplan, der die Projektkosten aufschlüsselt (keine pauschalen Ausgaben) und aus dem hervorgeht, welche Posten vom Kulturamt übernommen werden sollen. (1 Seite).
  • Informationen über den/die Antragsteller/in inklusive einer Beschreibung der bisherigen künstlerischen Arbeit (insgesamt 1 Seite).

Legen Sie bitte nur eine/n Ansprechpartner/in für Ihr Projekt fest und geben (ausschließlich) dessen/deren Kontaktdaten im Antrag an.

Der Antrag muss in Papierform und in 7-facher Ausfertigung fristgerecht (s.o.) im Kulturamt Neukölln eingereicht werden.
Anträge, die mehr als 4 Seiten (inkl. Deckblatt) umfassen, werden zur Überarbeitung zurück gesendet. Als zusätzliche Anlagen bitte nur Skizzen oder kopierte Fotografien in Din A 4 anfügen.

Im März finden die Jurysitzungen statt, in denen über die Antragsvergabe entschieden wird. Anschließend informiert das Kulturamt die Antragssteller/innen über die Entscheidungen der Jury.

 Wir freuen uns auf Ihre Projektideen!

 Weitere Informationen unter:
E-Mail: bettina.busse@bezirksamt-neukoelln.de


Bezirksamt Neukölln von Berlin
Abteilung Bildung Schule Kultur und Sport
Amt fur Kultur und Bibliotheken
Kulturamt
Bettina Busse
Karl-Marx-Strase 141
12043 Berlin

Tel: 030 9 02 39 28 14